Zusätzlich ins Handgepäck, wenn ein Baby dabei ist:
Flüssigkeiten oder Gegenstände mit vergleich- barer Konsistenz, wie Cremes und Gels, dürfen nur in geringen Mengen und in kleinen Einzel- behältnissen von max. 100ml im Handgepäck mitgeführt
werden.
Alle Einzelbehältnisse müssen in einem durch- sichtigen und wieder verschlieftbaren Plastik- beutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Beutel
zulässig, aufterdem muss er verschlossen sein. Bei der Sicherheitskontrolle muss dieser Beutel separat vorgezeigt werden.
Unter die Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck fallen auch Cremes, Deodorants, Zahn- pasta, Parfüm und Mascara. Es ist wichtig, dass jeder Behälter nur maximal 100ml beinhalten kann. Das
heiftt: Nur kleine Flaschen und Tuben sind erlaubt – eine gröftere Tube, die nur halb voll ist, ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Der Beutel muss mit einem fest integrierten Zipper oder einer Druckverschlussleiste zu schlieften sein, ein extra Clip oder Gummi ist nicht erlaubt. Ein normaler Gefrierbeutel, der mit einem
solchen Verschluss ausgerüstet ist, ist erlaubt.
Ausgenommen von der EU-Richtlinie für Hand- gepäck sind Medikamente, Babynahrung oder auch Spezialnahrung, die während der Reise im Flugzeug benötigt werden.
Medikamente (z.B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) müssen für die Dauer der Reise benötigt werden. Der Bedarf der Medika- mente muss glaubhaft nachgewiesen werden; ausreichend
dafür ist z.B. ein Rezept oder ein At- test.
Kontaktlinsenmittel darf die Gröfte von 100 ml übertreffen, muss aber nachweislich gesondert aufbewahrt werden.
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